Nötige Unterlagen für die Bestattung
Im Rahmen der in NRW gesetzlichen Bestimmungen braucht der Bestatter diverse Unterlagen, damit eine reibungslose Abschiednahme und Bestattung gewährleistet werden kann.
Wir erklären Ihnen, welche Dokumente und Unterlagen Sie für uns bereithalten sollten.
In vielen Sterbefällen ist es nicht möglich, die benötigten Papiere in der Wohnung des Verstorbenen zu finden. Ist das der Fall, sprechen Sie mit uns. Wir von Bestattungen Baumann können für die meisten Unterlagen Ersatz beschaffen.
Urkunden sind im Original vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden. Bezüglich der standesamtlichen Eintragung können Sie uns jederzeit um Rat fragen.
Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen sollen.
Welche Unterlagen bzw.
Dokumente brauche ich im Todesfall?
- Personalausweis oder Reisepass der / des Verstorbenen
- – Der Personalausweis wird benötigt um den Wohnort und die Anschrift zu belegen, außerdem ist er hilfreich, wenn keine Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.) vorhanden sind. Die fehlenden Unterlagen müssen kurzfristig besorgt werden. Ihr Bestatter hilft Ihnen gerne.
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch bei Verheirateten
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk bei Geschiedenen
- Krankenkassenversicherungskarte
- Rentenversicherungsnummern bei Rentenbezug
- Angaben bzw. Rentennummern bei betrieblichen Renten (falls vorhanden)
- Lebens-, private Renten- und Sterbegeldversicherungspolicen im Original
- Graburkunde bei bestehenden Grabstellen (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Wenn noch andere Mitgliedschaften abgemeldet werden sollen, werden die entsprechenden Mitgliedsunterlagen und die Anschriften benötigt.
– Wenn noch andere Mitgliedschaften abgemeldet werden sollen, werden die entsprechenden Mitgliedsunterlagen und die Anschriften benötigt.
Bei fehlenden Dokumenten sind wir Ihnen gerne bei der Besorgung behilflich
Im Trauerfall werden wichtige Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.
Hier noch ein paar Hintergrundinformationen:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.